Nutzen der Fernwärme und Blackoutvorsorge haben in Oberwölbling keine Dringlichkeit

Bei der letzten GR-Sitzung am 30. Mai 2022 wurden von uns 2 „Dringlichkeitsanträge“, nämlich „Blackoutvorsorge in der Gemeinde Wölbling“ und „Nutzung der Fernwärme im Gemeindeamt“, fristgerecht vor Sitzungsbeginn der BGMin übergeben.

Zu unserem Erstaunen wurden beide Dringlichkeitsanträge abgelehnt und nicht auf die Tagesordnung übernommen. Auch die beiden Zivilschutzbeauftragten der Gemeinde (Peter Hießberger + Markus Mayer) stimmten dagegen !

Außerdem wurde dabei gleich noch gegen die NÖ-Gemeindeordnung verstoßen, da wir unsere Dringlichkeitsanträge nicht selber verlesen durften, dies wurde uns nämlich von der BGMin Karin Gorenzel untersagt. Auch VizeBGM Peter Hießberger, dem die NÖ-Gemeindeordnung genauestens bekannt ist, beteiligte sich nicht an der Diskussion und akzeptierte die Vorgehensweise der BGMin.


Lt. NÖ-Gemeindeordnung  §46 – Tagesordnung hat jeder Antragsteller das Recht seine Dringlichkeitsanträge selbst zu verlesen. GR-Christian Pfeiffer wies die BGMin nochmals explizit auf den § 46 der NÖ-Gemeindeordnung hin und erklärte Ihr, dass Sie damit, wenn Sie diesem Wunsch nicht stattgibt, einen vorsätzlichen Gesetzesbruch begehe. Sie nahm die Erklärungen zu Kenntnis aber verweigerte ihm trotzdem das Recht die Dringlichkeitsanträge selbst zu verlesen!

Unsere Anträge konnten in der Gemeinderatssitzung nicht von den Gemeinderäten diskutiert und ein weiteres, rasches und zielorientiertes Vorgehen beschlossen werden.

Dass die Themen „Blackoutvorsorge“ und „Stromeinsparung“ keine Dringlichkeit haben verstehen wir nicht. Die Medien berichten fast täglich von der Energiekrise und drohendem Blackout aber scheinbar geht diese Krise an der Gemeinde Wölbling spurlos vorbei. In Wölbling wird das Gemeindeamt aktuell mit Strom beheizt – obwohl im Keller die Fernwärmeanschlüsse seit 10 Jahren zum Anschluss bereit stehen (siehe Foto) !

Bereits am 30.01.2021 haben wir die Zivilschutzbeauftragten und den Gemeinderat bezüglich Blackoutvorsorge informiert (siehe beigefügtes Mail).

Wir hoffen, dass unserer Gemeinde durch die Passivität der Gemeindeführung kein Schaden entsteht. Wir machten uns unsere Gedanken und wollten diese Themen rasch und zielorientiert abarbeiten, dies ist aber scheinbar nicht erwünscht!

Was sind die sogenannten „Dringlichkeitsanträge“?

Dies ist eine in der NÖ-Gemeindeordnung gesetzlich verankerte Möglichkeit noch Themen auf die fertige Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu bekommen. Die „Dringlichkeitsanträge“ müssen in schriftlicher Form vor Sitzungsbeginn den Vorsitzenden übergeben werden und jeder Antragsteller hat das Recht seinen Antrag selbst zu verlesen. Dann wird vom Gemeinderat beschlossen ob dieses Thema auf die Tagesordnung der Sitzung kommt oder eben nicht. Da wir bei der Erstellung der Tagesordnung nicht dabei sind, müssen wir bei wichtigen Themen ggf. auf die Möglichkeit der Dringlichkeitsanträge zurückgreifen.

Das ganze „vorläufige-noch nicht genehmigte“ Protokoll der Sitzung können sie unten nachlesen.
(siehe untenstehendes vorläufiges Protokoll)

Fernwärmeanschlüsse seit 10 Jahren ungenutzt im Keller !

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