Bericht 17te GR Sitzung – Rechnungsabschluss 2022

Auch im Rechnungsabschluss 2022 sind die Stromkosten der Gemeinde NICHT vollständig abgebildet. 

Obwohl die Stromkosten seit einem halben Jahr großes Thema sind und auch bereits 2 Prüfungsausschusssitzungen diese zum Thema hatten – gibt es in unserer Gemeinde KEINEN vollständigen Überblick über unsere tatsächlichen Kosten und Verbräuche und Einnahmen von 2022.

Am Anfang des Jahres und bei der Erstellung des Voranschlages war die Aufregung noch groß, weil eine enorme Stromkostensteigerung erwartet wurde. Steigerung um das 2 bis 3 fache von 200.000€ auf 600.000€

Wir haben auch einige gemeindeeigene PV Anlagen in Betrieb genommen und waren auf die Einnahmen gespannt, bzw. wie sich der Eigenverbrauch der Anlagen positiv auf die einzelnen Kostenstellen auswirkt zb. Minderverbrauch im Waldbad

Weiters wurde die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt, auch hier wäre die erzielte Verbrauchseinsparung sehr interessant.

Jetzt haben wir April 2023 und sollten den Rechnungsabschluss 2022 beschließen.

Es gibt vom Energiebeauftragten der Gemeinde KEINEN Energiebericht für 2022 !!!
Obwohl es so viele wichtige/interessante Themen geben würde.

Der Prüfungsausschuss hat sich in den letzten 2 Sitzung dem Thema Stromverbrauch/Abrechnungen angenommen.
Die einfachsten Fragen, wieviel hat uns der Einkauf von Strom bei der EVN 2022 gekostet bzw. wieviel haben wir für den Stromüberschuss unserer PV Anlagen den wir verkauft haben erhalten -> konnten nicht beantwortet werden.

 Wir haben KEINE komplette Jahresabrechnung der EVN. Auf Nachfrage bei der EVN wurde uns mitgeteilt das seit Oktober auf Monatsabrechnung umgestellt wurde. Wer dies beauftragt hat konnte/wollte uns niemand sagen.

Jetzt erhält die Gemeinde monatlich 65 Abrechnungen – pro Zählerpunkt eine eigene Rechnung. Also künftig 780 Rechnung pro Jahr !!!

Diese wurden noch nicht eingepflegt. Sind daher im Rechnungsabschluss nicht enthalten. Daher sind im Rechnungsabschluss – teilweise noch Schätzwerte aus dem Voranschlag als Stromkosten angegeben.

Es konnte nicht beantwortet werden, ob wir bereits aktives Mitglied bei der Energiegemeinschaft REO sind, also ob wir unseren Strom schon über REO beziehen und Strom an die REO verkaufen und ob REO jetzt die Abrechnung für die Gemeinde macht (seit Oktober ???) oder nicht – und ob das der Grund für die Verzögerungen ist oder nicht. Oder ob wir nur Vereinsmitglied sind.

Auch der Vizebürgermeister konnte/wollte diese Frage nicht beantworten obwohl er der Obmann der REO ist.

Somit haben wir dem Rechnungsabschluss nicht zugestimmt, insbesondere auch deswegen weil wir das Thema Stromverbrauch auch schon im Vorfeld mehrmals probiert haben abzuklären – erfolglos.

Wir kennen keine Privatperson oder Firmeninhaber, der seine Stromkosten für 2022 nicht kennt, bzw. eine Photovoltaikanlage neu errichtet hat und NICHT weis wieviel Strom er damit erzeugt und wieviel Geld er dafür bekommen hat.

Es gab natürlich noch mehrere Punkte, diese würden aber den Rahmen sprengen.

So wurde zb. die PV Anlage der Feuerwehr in Ambach und die PV Anlage am Friedhof bei den Kostenstellen vermischt und die tatsächlichen Kosten sind somit nicht ersichtlich. Oder aber zb der Jugendtreff war nicht vollständig enthalten obwohl erst 2 Wochen vor Jahresende der Nachtragsvoranschlag erstellt wurde, usw. usw.

ACHTUNG – Ladesäule in der Kirchengasse nicht mehr öffentlich !

Bitte aufpassen, die Ladesäule in der Kirchengasse in Wölbling ist NICHT mehr öffentlich benutzbar. Nur mehr Gemeindefahrzeuge + WeMove können dort geladen werden.

Die Säule ist aber nach wie vor noch in allen Ladesäulenverzeichnissen als öffentlich deklariert.

https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/Oesterreich/Woelbling/Kirche-Kirchengasse-1/35335/

Bis zum Herbst, plant die EVN eine Errichtung von öffentlichen Ladesäulen am angrenzenden Schulparkplatz. Bis zu deren Errichtung gibt es leider keine Möglichkeit mehr ein Elektroauto öffentlich in Wölbling zu laden.

Nutzen der Fernwärme und Blackoutvorsorge haben in Oberwölbling keine Dringlichkeit

Bei der letzten GR-Sitzung am 30. Mai 2022 wurden von uns 2 „Dringlichkeitsanträge“, nämlich „Blackoutvorsorge in der Gemeinde Wölbling“ und „Nutzung der Fernwärme im Gemeindeamt“, fristgerecht vor Sitzungsbeginn der BGMin übergeben.

Zu unserem Erstaunen wurden beide Dringlichkeitsanträge abgelehnt und nicht auf die Tagesordnung übernommen. Auch die beiden Zivilschutzbeauftragten der Gemeinde (Peter Hießberger + Markus Mayer) stimmten dagegen !

Außerdem wurde dabei gleich noch gegen die NÖ-Gemeindeordnung verstoßen, da wir unsere Dringlichkeitsanträge nicht selber verlesen durften, dies wurde uns nämlich von der BGMin Karin Gorenzel untersagt. Auch VizeBGM Peter Hießberger, dem die NÖ-Gemeindeordnung genauestens bekannt ist, beteiligte sich nicht an der Diskussion und akzeptierte die Vorgehensweise der BGMin.


Lt. NÖ-Gemeindeordnung  §46 – Tagesordnung hat jeder Antragsteller das Recht seine Dringlichkeitsanträge selbst zu verlesen. GR-Christian Pfeiffer wies die BGMin nochmals explizit auf den § 46 der NÖ-Gemeindeordnung hin und erklärte Ihr, dass Sie damit, wenn Sie diesem Wunsch nicht stattgibt, einen vorsätzlichen Gesetzesbruch begehe. Sie nahm die Erklärungen zu Kenntnis aber verweigerte ihm trotzdem das Recht die Dringlichkeitsanträge selbst zu verlesen!

Unsere Anträge konnten in der Gemeinderatssitzung nicht von den Gemeinderäten diskutiert und ein weiteres, rasches und zielorientiertes Vorgehen beschlossen werden.

Dass die Themen „Blackoutvorsorge“ und „Stromeinsparung“ keine Dringlichkeit haben verstehen wir nicht. Die Medien berichten fast täglich von der Energiekrise und drohendem Blackout aber scheinbar geht diese Krise an der Gemeinde Wölbling spurlos vorbei. In Wölbling wird das Gemeindeamt aktuell mit Strom beheizt – obwohl im Keller die Fernwärmeanschlüsse seit 10 Jahren zum Anschluss bereit stehen (siehe Foto) !

Bereits am 30.01.2021 haben wir die Zivilschutzbeauftragten und den Gemeinderat bezüglich Blackoutvorsorge informiert (siehe beigefügtes Mail).

Wir hoffen, dass unserer Gemeinde durch die Passivität der Gemeindeführung kein Schaden entsteht. Wir machten uns unsere Gedanken und wollten diese Themen rasch und zielorientiert abarbeiten, dies ist aber scheinbar nicht erwünscht!

Was sind die sogenannten „Dringlichkeitsanträge“?

Dies ist eine in der NÖ-Gemeindeordnung gesetzlich verankerte Möglichkeit noch Themen auf die fertige Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu bekommen. Die „Dringlichkeitsanträge“ müssen in schriftlicher Form vor Sitzungsbeginn den Vorsitzenden übergeben werden und jeder Antragsteller hat das Recht seinen Antrag selbst zu verlesen. Dann wird vom Gemeinderat beschlossen ob dieses Thema auf die Tagesordnung der Sitzung kommt oder eben nicht. Da wir bei der Erstellung der Tagesordnung nicht dabei sind, müssen wir bei wichtigen Themen ggf. auf die Möglichkeit der Dringlichkeitsanträge zurückgreifen.

Das ganze „vorläufige-noch nicht genehmigte“ Protokoll der Sitzung können sie unten nachlesen.
(siehe untenstehendes vorläufiges Protokoll)

Fernwärmeanschlüsse seit 10 Jahren ungenutzt im Keller !

Erweiterte Öffnungszeiten Gemeindeamt für Volksbegehren


Die beiden aktuellen Volksbegehren „keine Impfpflicht“ und „Rücktritt Bundesregierung“ können noch bis 27. Juni am Gemeindeamt unterschrieben werden.

Dafür wurden die „Öffnungszeiten“ extra erweitert.

Freitag 08:00 bis 16:00Uhr
Samstag 08:00 bis 12:00Uhr

Infos auf der Gemeinde-HP findet man unter: https://woelbling.at/aktuell/