gesetzliche Fristen der NÖ Gemeindeordnung werden nicht eingehalten

Laut NÖ Gemeindeordnung ist der Bürgermeister für eine fristgerechte Erstellung und Übermittlung der Sitzungsprotokolle verantwortlich. Diese Protokolle müssen spätestens 14 Tage nach der Sitzung zugestellt werden.

In Wölbling wird trotz bitten, erinnern und auffordern diese Frist NICHT eingehalten. Wieso Protokolle erst mit derartigen Verspätungen zugestellt werden, können wir nicht nachvollziehen.

Als Beispiel:

2te Gemeinderatssitzung
Einladung erfolgte am 20.04.2015
Sitzung war am 29.04.2015
Protokoll wurde erst am 03.07.2015 zugestellt (65 Tage nach der Sitzung)

Trotz mehrmaliger Erinnerungen und Aufforderungen wurde das Protokoll dieser Sitzung erst nach 65 Tagen zugestellt.

In der dritten Gemeinderatssitzung baten wir nochmals die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
Was uns seitens der Gemeinde zugesagt wurde. siehe Protokoll

3te Gemeinderatssitzung
Einladung erfolgte am 30.06.2015
Sitzung war am 06.07.2015
Protokoll wurde am 26.08.2015 zugestellt (51 Tage nach der Sitzung)

Leider wurde auch diese Mal das Protokoll nicht fristgerecht zugestellt.

Wir haben daher am 13.08.2015 ein offizielles Schreiben an die Gemeinde gerichtet, mit dem Hinweis, uns an den Bezirkshauptmann zu wenden, falls die Fristen auch künftig nicht eingehalten werden.

Zwei Wochen nach diesem Schreiben erhielten wir das Sitzungsprotokoll der dritten Gemeinderatssitzung (51 Tage nach der Sitzung).

Für uns ist dieses Verhalten nicht im Sinne des oft betonten MITeinanders und kein wertschätzender Umgang in der Gemeindearbeit.

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